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Die besonderen Regelungen
Verlassen des Schulgeländes
Allen SchülerInnen ist es untersagt, das
Schulgelände während der Unterrichtszeit zu verlassen. Inwieweit
SchülerInnen zu Unterrichtszwecken das Schulgrundstück verlassen
dürfen, entscheidet die jeweilige Lehrkraft, die dann für ihre
Entscheidung auch die volle Verantwortung trägt.
Befreiung vom Unterricht
Befreiung vom Unterricht wird nur in besonders begründeten Fällen
erteilt. Über Urlaubsanträge bis zu 3 Tagen entscheidet die
jeweilige Klassenlehrkraft; bis zu 3 Monaten der Schulleiter
Befreiungen unmittelbar vor und nach den Ferien erteilt nur in
dringenden Ausnahmefällen der Schulleiter. Beachten Sie bei Ihrer
Urlaubsplanung frühzeitig, dass Ihr Urlaub innerhalb der
gesetzlichen Ferientermine liegt.
Die Befreiung vom Unterricht ist auf einem im Sekretariat
erhältlichen Vordruck zu beantragen.
Fundgegenstände
Gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister, bei den Lehrkräften
oder bei der Schulleitung abzugeben.
Säubern der Klassenräume
Jede Klasse ist für die Sauberkeit ihres Klassenraumes
verantwortlich. Der jeweilige Fachlehrer kontrolliert bei
Verlassen des Raumes diesen auf Sauberkeit. Das Kaugummikauen ist
auf dem Schulgelände verboten!
Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen
Für die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen die
jeweils aktuellen Rechtsbestimmungen als Grundlage.
Umgang mit Gewaltvorfällen
Gewalt, jeglicher Art, wird von uns als Schule nicht hingenommen.
Eine Gewalttat bleibt bei uns nicht ohne Folgen. Schülerinnen und
Schüler, die von Gewalt betroffen sind oder davon Kenntnis haben,
müssen sich bei einem Lehrer ihres Vertrauens melden. Ihre Meldung
wird vertraulich (anonym) behandelt.
Regeln aus dem Projekt: "Fair bringt mehr"
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Wir helfen uns gegenseitig.
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Jeder
darf mitspielen.
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Wende
keine Gewalt gegenüber Mitschülern an.
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Verletze
niemanden an Körper und Seele.
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Beachte
die Schwächeren und lache sie nicht aus, sondern gehe auf sie zu.
Betreten der Klassenräume
Klassen- und Fachräume dürfen nur durch in der Schule Beschäftigte
betreten werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.
Mitführen von Hunden -
Gegenständen
Das Mitführen von Hunden auf dem Schulgelände und im Schulgebäude
ist untersagt. Waffen, jeder Art, sind in der Schule verboten. Das
Mitbringen von Handys ist untersagt. |