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Hausaufgabenkonzept der Grundschule
Bilshausen |
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Hausaufgaben ergänzen lt.
RdErl. d. MK vom 16.12.2004, SVBl. 2005, S. 76, den
Lernprozess der Schüler.
Für unsere Grundschule gilt
folgendes Hausaufgabenkonzept:
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In den Kernfächern sollte
normalerweise zu jeder Unterrichtsstunde eine
sinnvolle Hausaufgabe gegeben werden, die entweder
übenden oder vorbereitenden Charakter hat.
Hausaufgaben haben eine Bildungs- und
Erziehungsfunktion. Sie dienen der Wiederholung und
Übung und sind unerlässlicher Bestandteil der
Wissensvermittlung.
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Unterschiede zwischen
beiden Schulformen gibt es lediglich im Zeitaufwand!
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Grundsätze: |
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Hausaufgaben ergänzen den
Unterricht und unterstützen den Lernprozess.
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Hausaufgaben gehen alle
an: Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern.
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Hausaufgaben dürfen in
allen Fächern gegeben werden.
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Hausaufgaben sind
rechtzeitig im Unterricht zu stellen, um den Schülern
Gelegenheit zur Nachfrage zu geben.
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Hausaufgaben beinhalten
nicht nur das schriftliche oder mündliche Erledigen
von Übungsaufgaben. Auch das Mitbringen von
Materialien die der Gestaltung des Unterrichts dienen,
z.B. Blätter sammeln, Papprollen mitbringen etc.,
gehört ebenso zu den Hausaufgaben, wie z.B. das
Einholen von Informationen aus der näheren Umgebung
der Schüler.
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Auf dem ersten
Klassenelternabend eines jeden Schuljahres
verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über die Art
und Weise, wie Eltern ihre Kinder bei der regelmäßigen
Anfertigung der Hausaufgaben unterstützen können und
in welchem Umfang sie helfen sollten.
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Hausaufgaben müssen
kontrolliert, dürfen aber nicht zensiert werden.
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Umfang: |
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20 – 30 Minuten pro Tag,
ohne Wochenende (Klasse: 1 + 2)
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30 – 45 Minuten pro Tag,
ohne Wochenende (Klasse: 3 + 4)
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Ausschlaggebend ist die
individuelle Belastbarkeit!
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Fachlehrer sprechen sich
über den Umfang der HA ab.
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Auch bei HA sollte
differenziert werden!
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Am Tag vor Klassenarbeiten
sollten im entsprechenden Fach solche Aufgaben
gestellt werden, die einen Bezug zur Arbeit haben.
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Formalien – Sanktionen: |
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Hausaufgaben werden an
einem festgelegten Teil der Tafel notiert.
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Die Schüler schreiben die
HA im letzten Drittel (Zeit für Nachfragen
einkalkulieren) der Unterrichtstunde in ein
Aufgabenheft.
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Eltern kontrollieren die
HA auf Vollständigkeit und Form. In der 8. Klasse sind
hier sicherlich Abstriche zu machen.
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Bei eventueller
Überforderung (sachlich-zeitlich) der Kinder schreiben
die Eltern einen Kommentar ins Aufgabenheft.
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Nicht angefertigte HA
werden von der Lehrkraft im Klassenbuch vermerkt.
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Den betroffenen
SchülerInnen ist Gelegenheit zur Nachlieferung zu
geben, was bei Erfüllung durch Abhaken beim
Klassenbucheintrag zu vermerken ist.
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Bei SchülerInnen, die
häufig ihre HA vergessen liegt es im Ermessen der
Lehrkraft, sie durch Nachsitzen nachholen zu lassen.
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Die Eltern sind darüber
rechtzeitig zu informieren und es ist eine
qualifizierte Aufsicht zu organisieren.
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Bei Schülern, die
regelmäßig ihre HA vergessen oder sogar verweigern,
ist durch Elterninformation mit dem Vordruck in der
Anlage vorzugehen. Konsequenzen sind zu benennen.
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Ständiges
Vergessen/Verweigern von HA ist eine Form der
Leistungsverweigerung und als solche bei der
Zeugniszensurenfindung zu berücksichtigen.
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