Unsere Schule

Schulprogramm

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§ Fortbildungskonzept

§ Hausaufgabenkonzept

§ Konzept
  Arbeitssicherheit,
  Gesundheitsschutz

§ Konzept zur
  Personalentwicklung

§ Konzept zur
  Verteilung der
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§ Leistungsbeurteilung

§ Medienkonzept

§ Methodenkonzept

§ Umgang mit
  Absentismus

§ Vertretungskonzept

Hausaufgabenkonzept der Grundschule Bilshausen

   

Hausaufgaben ergänzen lt. RdErl. d. MK vom 16.12.2004, SVBl. 2005, S. 76, den Lernprozess der Schüler.

Für unsere Grundschule gilt folgendes Hausaufgabenkonzept:

  • In den Kernfächern sollte normalerweise zu jeder Unterrichtsstunde eine sinnvolle Hausaufgabe gegeben werden, die entweder übenden oder vorbereitenden Charakter hat. Hausaufgaben haben eine Bildungs- und Erziehungsfunktion. Sie dienen der Wiederholung und Übung und sind unerlässlicher Bestandteil der Wissensvermittlung.

  • Unterschiede zwischen beiden Schulformen gibt es lediglich im Zeitaufwand!

Grundsätze:

  • Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess.

  • Hausaufgaben gehen alle an: Lehrer/innen, Schüler/innen, Eltern.

  • Hausaufgaben dürfen in allen Fächern gegeben werden.

  • Hausaufgaben sind rechtzeitig im Unterricht zu stellen, um den Schülern Gelegenheit zur Nachfrage zu geben.

  • Hausaufgaben beinhalten nicht nur das schriftliche oder mündliche Erledigen von Übungsaufgaben. Auch das Mitbringen von Materialien die der Gestaltung des Unterrichts dienen, z.B. Blätter sammeln, Papprollen mitbringen etc., gehört ebenso zu den Hausaufgaben, wie z.B. das Einholen von Informationen aus der näheren Umgebung der Schüler.

  • Auf dem ersten Klassenelternabend eines jeden Schuljahres verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über die Art und Weise, wie Eltern ihre Kinder bei der regelmäßigen Anfertigung der Hausaufgaben unterstützen können und in welchem Umfang sie helfen sollten.

  • Hausaufgaben müssen kontrolliert, dürfen aber nicht zensiert werden.

Umfang:

  • 20 – 30 Minuten pro Tag, ohne Wochenende (Klasse: 1 + 2)

  • 30 – 45 Minuten pro Tag, ohne Wochenende (Klasse: 3 + 4)

  • Ausschlaggebend ist die individuelle Belastbarkeit!

  • Fachlehrer sprechen sich über den Umfang der HA ab.

  • Auch bei HA sollte differenziert werden!

  • Am Tag vor Klassenarbeiten sollten im entsprechenden Fach solche Aufgaben gestellt werden, die einen Bezug zur Arbeit haben.

Formalien – Sanktionen:

  • Hausaufgaben werden an einem festgelegten Teil der Tafel notiert.

  • Die Schüler schreiben die HA im letzten Drittel (Zeit für Nachfragen einkalkulieren) der Unterrichtstunde in ein Aufgabenheft.

  • Eltern kontrollieren die HA auf Vollständigkeit und Form. In der 8. Klasse sind hier sicherlich Abstriche zu machen.

  • Bei eventueller Überforderung (sachlich-zeitlich) der Kinder schreiben die Eltern einen Kommentar ins Aufgabenheft.

  • Nicht angefertigte HA werden von der Lehrkraft im Klassenbuch vermerkt.

  • Den betroffenen SchülerInnen ist Gelegenheit zur Nachlieferung zu geben, was bei Erfüllung durch Abhaken beim Klassenbucheintrag zu vermerken ist.

  • Bei SchülerInnen, die häufig ihre HA vergessen liegt es im Ermessen der Lehrkraft, sie durch Nachsitzen nachholen zu lassen.

  • Die Eltern sind darüber rechtzeitig zu informieren und es ist eine qualifizierte Aufsicht zu organisieren.

  • Bei Schülern, die regelmäßig ihre HA vergessen oder sogar verweigern, ist durch Elterninformation mit dem Vordruck in der Anlage vorzugehen. Konsequenzen sind zu benennen.

  • Ständiges Vergessen/Verweigern von HA ist eine Form der Leistungsverweigerung und als solche bei der Zeugniszensurenfindung zu berücksichtigen.

 

Bergstr. 6-8 - 37434 Bilshausen - Tel.: 055 28/ 13 35