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Konzept Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz |
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Grundsätze und Ziele für einen
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Arbeitsschutz in Schulen
umfasst die Bereiche Sicherheit und
Gesundheitsförderung bei der Arbeit der
Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren.
Gesundheit ist im Sinne der
Weltgesundheitsorganisation zu verstehen als
körperliches, geistiges, seelisches und soziales
Wohlbefinden.
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Arbeitsschutz ist ein
Beitrag zur Schulqualität. Er wird als integraler
Bestandteil der Qualitätskonzepte betrachtet, die in
niedersächsischen Schulen angewandt werden
(Orientierungsrahmen Schulqualität, EFQM an
berufsbildenden Schulen in Niedersachsen,
Selbstevaluation der eigenverantwortlichen Schule,
externe Evaluation durch die Niedersächsische
Schulinspektion).
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Entsprechend der
Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 13 Abs.1,
Ziffer 2) trägt das Land die Gesamtverantwortung für
den Arbeits- und Gesundheitsschutz aller
Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren und
arbeitet hierbei mit den kommunalen Spitzenverbänden
zusammen.
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Mit Erlass vom 3.6.2004
„Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der
Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren
(Arbeitsschutz in
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Schulen)“ wurde den
Dienststellenleitungen im Schulbereich (Schulen und
Studienseminaren) die Verantwortung als Betriebsleiter
im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (§ 13 Abs. 1,
Ziffer 4 ArbSchG) übertragen.
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Somit obliegt es den
Leiterinnen und Leitern der Dienststellen im
Schulbereich, im Rahmen der ihnen übertragenen
Aufgaben und Befugnisse ein Arbeitsschutzkonzept zu
entwickeln und für ein wirksames Gesundheitsmanagement
zu sorgen.
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Schulinterne Einrichtungen |
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Arbeitsschutzausschüsse an den Schulen |
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Im RdErl. d. MK v.
12.5.2004 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit der Landesbediensteten Schulen und
Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ ist auf
der Grundlage des § 11 ASiG festgelegt, dass an
Schulen mit mehr als 20 Landesbediensteten
Arbeitsschutzausschüsse eingerichtet werden müssen.
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Aufgaben des Schulleiters |
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Die Zuständigkeit und
Verantwortung für die Sicherheits- und
Gesundheitsförderung im inneren Schulbereich können
Schulleiterinnen und Schulleiter – mit wenigen
Ausnahmen (z.B. Strahlenschutzbeauftragter) nicht
delegieren.
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Ihr Engagement und ihr
Verantwortungsbewusstsein bestimmen demzufolge
wesentlich die Qualität der Förderung von Sicherheits-
und Gesundheitsbewusstsein in der Schule.
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Schulleiterinnen und Schulleiter haben
z.B. folgende Aufgaben: |
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Sie wirken darauf hin,
dass Bau und Ausstattung in der Schule
sicherheitsförderlich sind und die Gesundheit nicht
gefährden.
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Hierzu gehört auch, dass
sie Mängel dem Schulträger melden und ihn veranlassen,
diese zu beseitigen. Bei akuten Gefährdungen müssen
sie sofortige Maßnahmen einleiten.
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Darüber hinaus sollten
Schulleiterinnen und Schulleiter die Lehrerinnen und
Lehrer ihrer Schulen dazu anhalten, die Erziehung und
Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zu
sicherheits- und gesundheitsbewusstem Denken und
Handeln in den Unterricht einzubeziehen, dafür sorgen,
dass Sicherheit und Gesundheit ausgewiesene
Bestandteile des Schulprogramms und des Schulprofils
sind, einen Sicherheits- und Gesundheitszirkel
einrichten sowie seine Arbeit aktiv unterstützen. In
diesem werden regelmäßig Fächer übergreifend
schulspezifische Sicherheits- und Gesundheitsthemen
erörtert und Projekte initiiert.
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Zur Situation an unserer Schule: |
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Obwohl wir weniger als 20
Lehrkräfte haben und demzufolge keinen
Arbeitsschutzausschuss brauchen, ist es für den
Schulleiter natürlich Verpflichtung, für die
Sicherheit, Ordnung und Gesundheit an der Schule zu
sorgen.
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Eine Zusammenarbeit mit
der Samtgemeinde Gieboldehausen und dem Landkreis
Göttingen als Schulträger, der Gemeinde Bilshausen,
der Feuerwehr und der Polizei findet regelmäßig statt.
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Regelmäßige Begehungen
(Kontrollen) mit dem
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover helfen
uns bei der Umsetzung verschiedener
Sicherheitsstandards. Der Brandschutzbeauftragte Herr
Burgstaller sorgt ebenfalls dafür, dass die
Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Turn-
und Sportgeräte werden jährlich auf ihre
Verwendbarkeit hin überprüft.
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Diese verschiedenen
Kontrollen hatten zur Folge, dass in den Sommerferien
2006 umfangreiche sicherheitstechnische Umbauten
erfolgten.
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Mit der örtlichen
Feuerwehr pflegen wir einen guten Kontakt. Besuche bei
der Feuerwehr bzw. Demonstrationen seitens der
Feuerwehr bei uns auf dem Schulhof sind Bestandteil
unseres Schulalltages. Im Schuljahr 2007/08, im ersten
Halbjahr, planen wir für die gesamte Schule eine
Demonstration einer Rettungsaktion, im Rahmen einer
Alarmübung.
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In Verbindung mit unserer
Mobilitätswoche binden wir die Polizei mit einer
Fahrradkontrolle ein. Im Rahmen der Schulanfangsaktion
arbeiten wir ebenfalls mit der Polizei zusammen. Es
werden die Schulwege abgegangen und die Schüler
angewiesen nur an solchen Stellen die Straße zu
überqueren, wo die „gelben Füße“ aufgesprüht sind.
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Erste Hilfe-Kurse für
Lehrer/innen sind im Rahmen einer SchiLF durchgeführt
worden. Für die Abschlussklasse finden ebenfalls
regelmäßige EH - Kurse statt.
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Vor Beginn des
Betriebspraktikums bzw. der Praxistage finden
intensive Gespräche zur Arbeitssicherheit unter
Hinzuziehung von Praktikern statt. Diese Belehrungen
sind im Klassenbuch zu vermerken.
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Die vorgeschriebenen
Belehrungen zu Anfang eines Schuljahres werden im
Klassenbuch dokumentiert.
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Bei extremen
Witterungsbedingungen werden die Eltern benachrichtigt
und die Kinder so lange beaufsichtigt, bis sie
abgeholt werden können. Im Januar 2007 konnten wir
unsere Vorgehensweise bei dem Sturm „ Kyrill“ in der
Praxis erfolgreich erproben.
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Zu Beginn eines jeden
Schuljahres werden Aufsichtspläne (Pausenregelung,
Busaufsichten, Regelung bei Regen, Schnee etc.)
aufgestellt.
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Das Verhalten an der
Bushaltestelle wird separat geübt.
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Zum Schwimmen fährt ein
entsprechend ausgebildeter Lehrer + 1 unterstützendes
Elternteil.
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Die Sicherheit in den
Klassen- bzw. Fachräumen ist durch den anwesenden
Lehrer gewährleistet.
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Der Lehrer verlässt als
letzter die Klasse.
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In der Grundschule gehen
grundsätzlich immer 2 Kinder, z.B. zur Toilette oder
anderen Erledigungen.
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Die Rettungs- bzw.
Fluchtwege werden am Anfang des Schuljahres mit den
Schülern geübt.
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EH - Kästen sind in der
Turnhalle, Werkraum, vor dem Lehrerzimmer. Sie werden
ständig auf Funktionalität hin überprüft.
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Die Kollegen/innen zeigen
durch den sehr geringen Krankheitsstand, dass sie sich
an der Schule wohlfühlen und für ihre Gesundheit sie
selber sorgen und auch gesorgt wird!
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