Unsere Schule

Schulprogramm

§ Öffnung der Schule...

§ Soziale Kompetenz

§ Förderkonzept GS

§ Umwelterziehung

§ Bewegungs- und
  Gesundheitserziehung

§ Beratungskonzept

§ Fortbildungskonzept

§ Hausaufgabenkonzept

§ Konzept
  Arbeitssicherheit,
  Gesundheitsschutz

§ Konzept zur
  Personalentwicklung

§ Konzept zur
  Verteilung der
  Haushaltsmittel

§ Leistungsbeurteilung

§ Medienkonzept

§ Methodenkonzept

§ Umgang mit
  Absentismus

§ Vertretungskonzept

Konzept Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

   

Grundsätze und Ziele für einen umfassenden Arbeitsschutz

  • Arbeitsschutz in Schulen umfasst die Bereiche Sicherheit und Gesundheitsförderung bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren. Gesundheit ist im Sinne der Weltgesundheitsorganisation zu verstehen als körperliches, geistiges, seelisches und soziales Wohlbefinden.

  • Arbeitsschutz ist ein Beitrag zur Schulqualität. Er wird als integraler Bestandteil der Qualitätskonzepte betrachtet, die in niedersächsischen Schulen angewandt werden (Orientierungsrahmen Schulqualität, EFQM an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen, Selbstevaluation der eigenverantwortlichen Schule, externe Evaluation durch die Niedersächsische Schulinspektion).

  • Entsprechend der Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 13 Abs.1, Ziffer 2) trägt das Land die Gesamtverantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren und arbeitet hierbei mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammen.

  • Mit Erlass vom 3.6.2004 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten in Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in

  • Schulen)“ wurde den Dienststellenleitungen im Schulbereich (Schulen und Studienseminaren) die Verantwortung als Betriebsleiter im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (§ 13 Abs. 1, Ziffer 4 ArbSchG) übertragen.

  • Somit obliegt es den Leiterinnen und Leitern der Dienststellen im Schulbereich, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse ein Arbeitsschutzkonzept zu entwickeln und für ein wirksames Gesundheitsmanagement zu sorgen.

Schulinterne Einrichtungen

Arbeitsschutzausschüsse an den Schulen

  • Im RdErl. d. MK v. 12.5.2004 „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten Schulen und Studienseminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ ist auf der Grundlage des § 11 ASiG festgelegt, dass an Schulen mit mehr als 20 Landesbediensteten Arbeitsschutzausschüsse eingerichtet werden müssen.

Aufgaben des Schulleiters

  • Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Sicherheits- und Gesundheitsförderung im inneren Schulbereich können Schulleiterinnen und Schulleiter – mit wenigen Ausnahmen (z.B. Strahlenschutzbeauftragter) nicht delegieren.

  • Ihr Engagement und ihr Verantwortungsbewusstsein bestimmen demzufolge wesentlich die Qualität der Förderung von Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein in der Schule.

Schulleiterinnen und Schulleiter haben z.B. folgende Aufgaben:

  • Sie wirken darauf hin, dass Bau und Ausstattung in der Schule sicherheitsförderlich sind und die Gesundheit nicht gefährden.

  • Hierzu gehört auch, dass sie Mängel dem Schulträger melden und ihn veranlassen, diese zu beseitigen. Bei akuten Gefährdungen müssen sie sofortige Maßnahmen einleiten.

  • Darüber hinaus sollten Schulleiterinnen und Schulleiter die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Schulen dazu anhalten, die Erziehung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zu sicherheits- und gesundheitsbewusstem Denken und Handeln in den Unterricht einzubeziehen, dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheit ausgewiesene Bestandteile des Schulprogramms und des Schulprofils sind, einen Sicherheits- und Gesundheitszirkel einrichten sowie seine Arbeit aktiv unterstützen. In diesem werden regelmäßig Fächer übergreifend schulspezifische Sicherheits- und Gesundheitsthemen erörtert und Projekte initiiert.

Zur Situation an unserer Schule:

  • Obwohl wir weniger als 20 Lehrkräfte haben und demzufolge keinen Arbeitsschutzausschuss brauchen, ist es für den Schulleiter natürlich Verpflichtung, für die Sicherheit, Ordnung und Gesundheit an der Schule zu sorgen.

  • Eine Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Gieboldehausen und dem Landkreis Göttingen als Schulträger, der Gemeinde Bilshausen, der Feuerwehr und der Polizei findet regelmäßig statt.

  • Regelmäßige Begehungen (Kontrollen) mit dem Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover helfen uns bei der Umsetzung verschiedener Sicherheitsstandards.  Der Brandschutzbeauftragte Herr Burgstaller sorgt ebenfalls dafür, dass die Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.  Die Turn- und Sportgeräte werden jährlich auf ihre Verwendbarkeit hin überprüft.

  • Diese verschiedenen Kontrollen hatten zur Folge, dass in den Sommerferien 2006 umfangreiche sicherheitstechnische Umbauten erfolgten.

  • Mit der örtlichen Feuerwehr pflegen wir einen guten Kontakt. Besuche bei der Feuerwehr bzw. Demonstrationen seitens der Feuerwehr bei uns auf dem Schulhof sind Bestandteil unseres Schulalltages. Im Schuljahr 2007/08, im ersten Halbjahr, planen wir für die gesamte Schule eine Demonstration einer Rettungsaktion, im Rahmen einer Alarmübung.

  • In Verbindung mit unserer Mobilitätswoche binden wir die Polizei mit einer Fahrradkontrolle ein. Im Rahmen der Schulanfangsaktion arbeiten wir ebenfalls mit der Polizei zusammen. Es werden die Schulwege abgegangen und die Schüler angewiesen nur an solchen Stellen die Straße zu überqueren, wo die „gelben Füße“ aufgesprüht sind.

  • Erste Hilfe-Kurse für Lehrer/innen sind im Rahmen einer  SchiLF durchgeführt worden. Für die Abschlussklasse finden ebenfalls regelmäßige EH - Kurse statt.

  • Vor Beginn des Betriebspraktikums bzw. der Praxistage finden intensive Gespräche zur Arbeitssicherheit unter Hinzuziehung von Praktikern statt. Diese Belehrungen sind im Klassenbuch zu vermerken.

  • Die vorgeschriebenen Belehrungen zu Anfang eines Schuljahres werden im Klassenbuch dokumentiert. 

  • Bei extremen Witterungsbedingungen werden die Eltern benachrichtigt und die Kinder so lange beaufsichtigt, bis sie abgeholt werden können. Im Januar 2007 konnten wir unsere Vorgehensweise bei dem Sturm „ Kyrill“ in der Praxis erfolgreich erproben.

  • Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden Aufsichtspläne (Pausenregelung, Busaufsichten, Regelung bei Regen, Schnee etc.) aufgestellt.

  • Das Verhalten an der Bushaltestelle wird separat geübt.

  • Zum Schwimmen fährt ein entsprechend ausgebildeter Lehrer + 1 unterstützendes Elternteil.

  • Die Sicherheit in den Klassen- bzw. Fachräumen ist durch den anwesenden Lehrer gewährleistet.

  • Der Lehrer verlässt als letzter die Klasse.

  • In der Grundschule gehen grundsätzlich immer 2 Kinder, z.B. zur Toilette oder anderen Erledigungen.

  • Die Rettungs- bzw. Fluchtwege werden am Anfang des Schuljahres mit den Schülern geübt.

  • EH - Kästen sind in der Turnhalle, Werkraum, vor dem Lehrerzimmer. Sie werden ständig auf Funktionalität hin überprüft.

  • Die Kollegen/innen zeigen durch den sehr geringen Krankheitsstand, dass sie sich an der Schule wohlfühlen und für ihre Gesundheit sie selber sorgen und auch gesorgt wird!

 

Bergstr. 6-8 - 37434 Bilshausen - Tel.: 055 28/ 13 35