|
Konzepte zur Leistungsbeurteilung in den Fächern
Mathematik,
Deutsch und Sachunterricht |
|
|
|
|
|
Gestaltung und Bewertung
von Leistungen im Fach Mathematik: |
|
|
|
|
|
Die Mathematikarbeiten
werden in der Regel parallel und in Abstimmung mit den
jeweiligen Jahrgangsstufenlehrern geschrieben. Die
Aufgabe einer Klassenarbeit ist die Überprüfung
bezüglich der: |
|
|
-
Sicherheit im zuletzt
erarbeiteten Stoff
-
Verfügbarkeit von
zurückliegenden Stoffgebieten
-
mathematischer
Denkfähigkeit
|
|
|
Die Überprüfung dient der
Messung des Leistungsstandes der Schülerinnen und
Schüler und der Rückmeldung an Schüler, Lehrer und
Eltern. Der Umfang einer Klassenarbeit sollte in der
Regel so sein, dass die Klassenarbeit in 45 min zu
bewältigen ist.
|
|
|
|
|
|
Die Fachkonferenz Mathematik
hat folgende Bewertung, bezogen auf die Höchstpunktzahl,
festgelegt: |
|
|
|
|
|
|
Note 1 |
100% - 96% |
|
Note 2 |
95% - 82% |
|
Note 3 |
81% - 65% |
|
Note 4 |
64% - 50% |
|
Note 5 |
49% - 25% |
|
Note 6 |
24% - 0% |
|
|
|
|
|
|
Es werden 6 – 8 Arbeiten pro
Schulhalbjahr geschrieben.
In die Endnote fließen mit
60% die schriftlichen Leistungen und mit 40% die
mündlichen Leistungen ein.
|
|
|
|
|
|
Sonstige Leistungen im
Fach Mathematik: |
|
|
|
|
|
Durchgängig zu
berücksichtigende, fachspezifische Beurteilungskriterien
sind: |
|
|
-
Verständnis von
mathematischen Begriffen,
-
Schnelligkeit im Abrufen
von Kenntnissen,
-
Sicherheit im Ausführen
von Fertigkeiten,
-
Richtigkeit bzw.
Angemessenheit von Ergebnissen bzw. Teilergebnissen,
-
Flexibilität und
Problemangemessenheit des Vorgehens,
-
Fähigkeit zur Nutzung
vorhandenen Wissens und Könnens in ungewohnten
Situationen,
-
Selbstständigkeit und
Originalität der Vorgehensweisen,
-
Fähigkeit zum Anwenden von
Mathematik bei lebensweltlichen Aufgabenstellungen,
-
Schlüssigkeit der
Lösungswege und Überlegungen,
-
mündliche und schriftliche
Darstellungsfähigkeit,
-
Ausdauer beim Bearbeiten
mathematischer Fragestellungen,
-
Fähigkeit zur Kooperation
bei Lösung mathematischer Aufgaben.
|
|
|
Gestaltung und Bewertung
von Leistungen im Fach Deutsch: |
|
|
|
|
|
Basierend auf den Grundlagen
des aktuellen Curriculums findet die Leistungsbewertung
des Faches Deutsch in den Kompetenzbereichen
|
|
|
|
|
|
statt. Wobei jeder dieser
Kompetenzbereiche zu 33,3% in die Gesamtnote einfließt. |
|
|
|
|
|
|
Sprechen und
Zuhören |
Schreiben |
Lesen
|
|
Sprechen im
Unterricht = 60%
Sprechen bei
Präsentationen = 20%
Bewertungskriterien:
-
Deutliches Sprechen
-
Lautstärke
-
Tempo
-
Wortschatz
-
Aufgaben erfüllen
-
Vortragen
Bewertung durch:
Kontinuierliche
Beobachtung |
Schreibfertigkeiten/ Schrift + Form = 10%
Bewertungskriterien:
Bewertung von:
Verfassen von Texten =
50%
Bewertungskriterien im
Schreibprozess:
-
Ideen
-
Planung
-
Schreiben
-
Überarbeiten
-
Verständlichkeit
-
Originalität
-
Folgerichtigkeit
-
Sprachliche
Richtigkeit
-
Anschaulichkeit
-
Adressatenbezug
Bewertung durch:
3. SJ 3 - 4
Überprüfungen
4. SJ 4 - 6
Überprüfungen
Richtig schreiben =
20%
Bewertungskriterien:
Bewertung durch:
|
Vorlesen = 20%
Bewertungskriterien:
-
Flüssiges Lesen
-
Betontes Lesen
-
Sinngestaltendes
Lesen
Bewertung
durch:
Textbearbeitung
= 70 %
Bewertungskriterien:
-
Informationen
entnehmen
-
Fragen entwickeln
und beantworten
-
Wesentliche Aspekte
erfassen
-
Inhalte in Beziehung
setzen
Bewertung
durch:
|
|
Sprache und
Sprachgebrauch untersuchen
Leistungen zeigen sich
in: |
|
Sprechsituationen =
20%
Differenzierter
Wortschatz
Korrekter Satzbau |
Schreibsituationen
= 20%
Überprüfung und
Korrektur von Texten
-
Sprachliche
Gestaltung
-
Sprachliche
Richtigkeit
|
Lesesituationen =
10%
Sinngestaltendes
Vorlesen
-
Pausen
-
Heben / Senken der
Stimme
-
Angemessene
Modulation bei Fragen, Ausrufen, Gefühlen
|
|
|
|
|
|
|
Für die
Rechtschreibüberprüfungen gilt ergänzend:
Unterschiedliche
Aufgabenstellungen sind angemessen zu berücksichtigen |
|
|
|
|
|
Die Zensierung von Diktaten
erfolgt laut Beschluss der Fachkonferenz nach folgendem
Schlüssel: |
|
|
|
|
|
|
Note 1 |
0
Fehler |
|
Note 2 |
1-3 Fehler |
|
Note 3 |
4-7 Fehler |
|
Note 4 |
8-12 Fehler |
|
Note 5 |
13-19 Fehler |
|
Note 6 |
Ab 20 Fehler |
|
|
|
|
|
|
Gestaltung und Bewertung
von Leistungen im Fach Sachunterricht: |
|
|
|
|
|
Leistungsfeststellung und
Leistungsbewertung |
|
|
Leistungsfeststellungen und
Leistungsbewertungen geben den Schülerinnen und Schülern
Rückmeldungen über den erreichten Kompetenzstand. Den
Lehrkräften geben sie Orientierung für die weitere
Planung des Unterrichts sowie für notwendige Maßnahmen
zur individuellen Förderung.
Leistungen im Unterricht
werden in allen Kompetenzbereichen eines Fachs
festgestellt. Dabei ist zu bedenken, dass die in dem
Kerncurriculum formulierten erwarteten Kompetenzen die
sozialen und personalen Kompetenzen, die über das
Fachliche hinausgehen, nur in Ansätzen erfassen.
Grundsätzlich ist zwischen Lernsituationen und
Leistungs- oder Überprüfungssituationen zu
unterscheiden.
In Lernsituationen ist das
Ziel der Kompetenzerwerb. Fehler und Umwege dienen den
Schülerinnen und Schülern als Erkenntnismittel, den
Lehrkräften geben sie Hinweise für die weitere
Unterrichtsplanung. Das Erkennen von Fehlern und der
produktive Umgang mit ihnen sind konstruktiver Teil des
Lernprozesses. Für den weiteren Lernfortschritt ist es
wichtig, bereits erworbene Kompetenzen herauszustellen
und Schülerinnen und Schüler zum Weiterlernen zu
ermutigen. Bei Überprüfungssituationen steht die
Anwendung des Gelernten im Vordergrund. Ziel ist es, die
Verfügbarkeit der erwarteten Kompetenzen nachzuweisen.
Ein an Kompetenzerwerb
orientierter Unterricht bietet den Schülerinnen und
Schülern durch geeignete Aufgaben einerseits ausreichend
Gelegenheiten, Problemlösungen zu erproben, andererseits
fordert er den Kompetenznachweis in
Überprüfungssituationen ein. Dies schließt die Förderung
der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung der
Leistung ein.
Neben der kontinuierlichen
Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Lernprozess
und ihrer individuellen Lernfortschritte, die in der
Dokumentation der individuellen Lernentwicklung erfasst
werden, sind die Ergebnisse fachspezifischer
Lernkontrollen zur Leistungsfeststellung heranzuziehen.
Zu fachspezifischen
Leistungen zählen z. B.: |
|
|
-
Beiträge zum Unterrichtsgespräch
-
Unterrichtsdokumentationen (z. B. Plakate, Sammlungen)
-
Anwenden fachspezifischer Methoden und Arbeitsweisen
-
Szenische Darstellungen
-
Präsentationen, auch unter Verwendung von Medien (z.
B. Textvortrag, Kurzreferat)
-
Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten
-
Freie
Leistungsvergleiche (z. B. schulinterne Wettbewerbe)
|
|
|
In Lernkontrollen sind die
Anforderungsbereiche „Reproduzieren“, „Zusammenhänge
herstellen“ und „Verallgemeinern und Reflektieren“
angemessen zu berücksichtigen.
Grundlage der
Leistungsbewertung sind die Vorgaben des Erlasses „Die
Arbeit in der Grundschule“ in der jeweils gültigen
Fassung.
Die Grundsätze der
Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung müssen für
die Schülerinnen und Schüler sowie für die
Erziehungsberechtigten transparent sein und erläutert
werden.
Bei der
Leistungsfeststellung und -bewertung im Sachunterricht
richtet sich die Aufmerksamkeit auf den Lernprozess und
zugleich auf die Lern- und Leistungsergebnisse. |
|
|
|
|
|
Beobachten –
Diagnostizieren – Fördern:
Die Förderung des Lernens
muss die heterogenen Lernausgangslagen und
Lernbedingungen berücksichtigen und die individuellen
Leistungen, Lernwege und Lernfortschritte wertschätzend
reflektieren. Die Schülerinnen und Schüler erhalten
Rückmeldungen über ihre Lernwege und Leistungen, mit
deren Hilfe sie ihre Ergebnisse verbessern können und zu
einer realistischen Selbsteinschätzung gelangen. Die
Beobachtung der Lernstrategien erfolgt während der
Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeit. Hierbei werden
Lern- und Sozialkompetenzen sowie fachspezifische
Arbeitsweisen beobachtet. Durch die Betrachtung der
Lernergebnisse und des Lernprozesses auf der Grundlage
festgelegter und geklärter
Kriterien werden
Schülerinnen und Schüler angeleitet, über ihr Lernen
nachzudenken und es zu dokumentieren (z. B. durch
Aufzeichnungen, Lerntagebücher und Portfolios). Dabei
werden die Lernwege, Lernfortschritte und Leistungen der
Schülerinnen und Schüler beobachtet und dokumentiert,
um individuelle Hilfen zur
Förderung und Kompetenzerreichung geben zu können. |
|
|
|
|
|
Feststellen – Bewerten:
Die in den tabellarischen
Übersichten unter Kapitel 4 angebotenen Aufgaben zur
Überprüfung zeigen Formen der Leistungsfeststellung auf,
mit deren Hilfe sowohl ergebnisbezogene als auch
prozessbezogene Fähigkeiten ermittelt werden können.
Entscheidend ist die Offenlegung der Kriterien, die zu
einer Bewertung herangezogen werden. Auf dieser
Grundlage werden die Schülerinnen und Schüler zunehmend
in die Lage versetzt, Leistungen wahrzunehmen und
einzuschätzen. Diese Leistungen können in Einzel-,
Partner- oder Gruppenarbeit erbracht werden. Die
Ermittlung und Bewertung erfolgen durch die Lehrkraft,
zunehmend gestützt durch die Selbst- und
Fremdeinschätzung der Schülerinnen und Schüler.
Im Laufe eines Schuljahrs
werden ergebnis- und prozessbezogene Leistungen
erbracht, die entweder in Form einer mündlichen bzw.
schriftlichen Bewertung oder einer Note gewürdigt
werden. Schriftliche Arbeiten haben im Sachunterricht
einen begrenzten Aussagewert, da Lese-, Schreib- und
Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler die
Sachaussagen beeinflussen. Aus diesem Grund ist die
Anzahl schriftlicher Lernkontrollen im zweiten
Schuljahrgang auf maximal eine pro Halbjahr und im
dritten und vierten Schuljahrgang auf maximal zwei pro
Halbjahr zu begrenzen. Die schriftlichen Lernkontrollen
im dritten und vierten Schuljahrgang sind mit einer
Zensur zu bewerten. Jede Schülerin und jeder Schüler
zeigt pro Schuljahr mindestens eine Präsentation (z. B.
Kurzreferat, Sammlung, Experiment, Themenbuch), die im
dritten und vierten Schuljahrgang mit einer Zensur zu
bewerten ist. |
|
|
|
|
|
Weitere mündlichen und
andere fachspezifischen Leistungen sind:
-
Darstellung von
Projektergebnissen
-
Präsentieren, Kommentieren
und Erklären hergestellter Produkte, Modelle
-
Auswertungen von
Exkursionen
-
Mündliches Erörtern,
Vergleichen und Bewerten von Sachverhalten
-
Sachgemäße Anwendung von
Fachbegriffen
-
Anwenden des Gelernten in
neuen Zusammenhängen
-
Problemlösen
|
|
|
Basierend auf den
curricularen Vorgaben gilt folgende Gewichtung der
Leistungsbereiche: |
|
|
|
|
|
|
Schuljahr 1 + 2 |
70% mündliche
Beteiligung
30% schriftliche
Arbeitsergebnisse |
|
Schuljahr 3 + 4 |
60% mündliche
Beteiligung
30% schriftliche
Arbeitsergebnisse
10% Mappenführung |
|
|
|
|