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Umgang mit Absentismus (entschuldigt –
unentschuldigt)
an der GHS Bilshausen |
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Entschuldigtes
Fernbleiben vom Schulbesuch |
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Krankheit |
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Bei Krankheit haben die
Erziehungsberechtigten grundsätzlich sofort die Schule
zu informieren. Spätestens am 3. Krankheitstag muss
eine mündliche oder schriftliche Entschuldigung
vorliegen.
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Nach Ablauf dieser Frist
informiert die Klassenleitung die Schulleitung und es
werden Nachforschungen angestellt.
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Im Klassenbuch werden die
Fehltage nach entschuldigt und unentschuldigt
vermerkt!
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Eine ärztliche
Bescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein
begründeter Verdacht auf Schulpflichtverletzung
vorliegt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
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Sondervereinbarung
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In der 1.und 2. Klasse
gibt es zwischen den Klassenleitungen und den Eltern
die Vereinbarung, dass die Schule, wenn das Kind
morgens nicht pünktlich um 07.45 Uhr im Unterricht
erschienen ist und die Eltern sich noch nicht gemeldet
haben, bei den Eltern anruft und sich nach dem Grund
des Nichterscheinens erkundigt.
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Beurlaubung |
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Die Beurlaubung von
Kindern bedarf eines rechtzeitigen, begründeten
Antrages seitens der/des Erziehungsberechtigten.
Antrag und evtl. Genehmigung sind der Schülerakte
beizufügen.
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Über Beurlaubungen bis zu
3 Schultagen im lfd. Schulbetrieb des Schuljahres
befindet die Klassenleitung. Darüber hinaus und in
Verbindung mit Ferienbeginn oder – ende entscheidet
die Schulleitung.
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Bei sog.
„Ferienverlängerungen“ sind sehr strenge Maßstäbe
anzulegen und sie sind nur im Ausnahmefall zu
genehmigen.
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Unentschuldigte
Fernbleiben bzw. häufiges Verspäten |
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Bei unentschuldigtem
Fehlen bis zu 3 Tagen werden die Erziehungsberechtigen
schriftlich über den Verstoß gegen das Nds.
Schulgesetz informiert und darauf hingewiesen, dass im
Wiederholungsfall ein Bußgeldverfahren eingeleitet
werden kann.
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Unentschuldigte Fehlen
wird im Klassenbuch entsprechend vermerkt und auf dem
Zeugnis ausgewiesen. Selbstverständlich werden die
Eltern benachrichtigt.
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Häufiges verspätetes
Erscheinen zum Unterricht wird mit den Schülern und
Eltern besprochen und im Wiederholungsfall wird die
versäumte Zeit durch Nachsitzen nachgeholt.
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