Unsere Schule

Schulprogramm

§ Öffnung der Schule...

§ Soziale Kompetenz

§ Förderkonzept GS

§ Umwelterziehung

§ Bewegungs- und
  Gesundheitserziehung

§ Beratungskonzept

§ Fortbildungskonzept

§ Hausaufgabenkonzept

§ Konzept
  Arbeitssicherheit,
  Gesundheitsschutz

§ Konzept zur
  Personalentwicklung

§ Konzept zur
  Verteilung der
  Haushaltsmittel

§ Leistungsbeurteilung

§ Medienkonzept

§ Methodenkonzept

§ Umgang mit
  Absentismus

§ Vertretungskonzept

Umgang mit Absentismus  (entschuldigt – unentschuldigt)
an der GHS Bilshausen

   

Entschuldigtes Fernbleiben vom Schulbesuch

Krankheit

  • Bei Krankheit haben die Erziehungsberechtigten grundsätzlich sofort die Schule zu informieren. Spätestens am 3. Krankheitstag muss eine mündliche oder schriftliche Entschuldigung vorliegen.

  • Nach Ablauf dieser Frist informiert die Klassenleitung die Schulleitung und es werden Nachforschungen angestellt.

  • Im Klassenbuch werden die Fehltage nach entschuldigt und unentschuldigt vermerkt!

  • Eine ärztliche Bescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein begründeter Verdacht auf Schulpflichtverletzung vorliegt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Sondervereinbarung

  • In der 1.und 2. Klasse gibt es zwischen den Klassenleitungen und den Eltern die Vereinbarung, dass die Schule, wenn das Kind morgens nicht pünktlich um 07.45 Uhr im Unterricht erschienen ist und die Eltern sich noch nicht gemeldet haben, bei den Eltern anruft und sich nach dem Grund des Nichterscheinens erkundigt.

Beurlaubung

  • Die Beurlaubung von Kindern bedarf eines rechtzeitigen, begründeten Antrages seitens der/des Erziehungsberechtigten. Antrag und evtl. Genehmigung sind der Schülerakte beizufügen.

  • Über Beurlaubungen bis zu 3 Schultagen im lfd. Schulbetrieb des Schuljahres befindet die Klassenleitung. Darüber hinaus und in Verbindung mit Ferienbeginn oder – ende entscheidet die Schulleitung.

  • Bei sog. „Ferienverlängerungen“ sind sehr strenge Maßstäbe anzulegen und sie sind nur im Ausnahmefall zu genehmigen.

Unentschuldigte Fernbleiben bzw. häufiges Verspäten

  • Bei unentschuldigtem Fehlen bis zu 3 Tagen werden die Erziehungsberechtigen schriftlich über den Verstoß gegen das Nds. Schulgesetz informiert und darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann.

  • Unentschuldigte Fehlen wird im Klassenbuch entsprechend vermerkt und auf dem Zeugnis ausgewiesen. Selbstverständlich werden die Eltern benachrichtigt.

  • Häufiges verspätetes Erscheinen zum Unterricht wird mit den Schülern und Eltern besprochen und im Wiederholungsfall wird die versäumte Zeit durch Nachsitzen nachgeholt.

 

Bergstr. 6-8 - 37434 Bilshausen - Tel.: 055 28/ 13 35