Unsere Schule

Schulprogramm

§ Öffnung der Schule...

§ Soziale Kompetenz

§ Förderkonzept GS

§ Umwelterziehung

§ Bewegungs- und
  Gesundheitserziehung

§ Beratungskonzept

§ Fortbildungskonzept

§ Hausaufgabenkonzept

§ Konzept
  Arbeitssicherheit,
  Gesundheitsschutz

§ Konzept zur
  Personalentwicklung

§ Konzept zur
  Verteilung der
  Haushaltsmittel

§ Leistungsbeurteilung

§ Medienkonzept

§ Methodenkonzept

§ Umgang mit
  Absentismus

§ Vertretungskonzept

Vertretungskonzept der Grundschule Bilshausen

   

Der Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Projekte etc. fallen Vertretungen an und diese müssen organisiert werden. Das verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade deswegen , müssen Regelungen für den Vertretungsunterricht getroffen werden.

Ziele des Vertretungskonzeptes

  • Ziel ist die Qualität und die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.

  • Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für Kollegium und Eltern schaffen.

Grundsätze des Vertretungsunterrichts

  • Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht.

  • Hausaufgabenbetreuung ist kein Vertretungsunterricht.

  • In unserer Vollen Halbtagschule wird alles vertreten. Der tägliche Unterricht beträgt

  • 5 bzw. 6 Stunden. Um in Extremsituationen allzu große Belastungen zu vermeiden, kann in unserer verbleibenden 8. Klasse ausnahmsweise einmal die 6. Stunde entfallen.

  • Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.

  • Eine ausgewogene Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung der Kollegen und Kolleginnen wird angestrebt.

  • Die Mehrarbeitsverordnung ist bekannt, muss aber bei uns nicht angewendet werden. Im kollegialen Einvernehmen konnten bisher, zur Zufriedenheit aller, angefallene Mehrstunden ausgeglichen werden.

  • Referendare werden nach Möglichkeit nicht zu Vertretungen herangezogen. Sie können aber nach jeweiliger Rücksprache zu kurzfristigen Vertretungen und in Notsituationen eingesetzt werden.

  • Der Schulleiter wird bei Abwesenheit vom Stellvertreter, Herrn Ralph Mahler, vertreten. Herr Mahler ist mit allen Büroangelegenheiten  vertraut. Bei Abwesenheit von Schulleiter und Stellvertreter ist Herr Karl Rainer Görth der Verantwortliche.

Formen von Vertretungsunterricht

Stunden- bzw tageweiser Vertretungsunterricht

  • Plötzlich kurzfristig entstandener Vertretungsbedarf wird durch Kollegen mit möglichen Freistunden oder durch Auflösung von Förderbändern bzw. AG-Bändern und Doppelsteckungen unbürokratisch abgedeckt.

Kurzfristiger Ausfall von Lehrkräften (max. 2 Wochen)

  • Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird bei uns vorrangig durch Klassenzusammenlegung aufgefangen. Bei unseren relativ kleinen Klassen ist dies pädagogisch am sinnvollsten, da die Schüler so am effektivsten weiter unterrichtet werden.

Folgende Rangfolge wird ansonsten generell bei Vertretungen beachtet:

  • Vertretungen durch Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten,

  • Vertretungen durch einen entsprechenden Fachlehrer,

  • allgemeine Vertretung (weder klassen- noch fachbezogen).

Langfristiger Ausfall von Lehrkräften

  • Der längerfristige Ausfall von Lehrkräften soll zukünftig über einzustellende Feuerwehrlehrkräfte erfolgen. Erfahrungen damit liegen noch nicht vor, allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass wir als Schule in solchen Fällen weitgehend auf uns allein gestellt waren.

  • Die Anpassung des Stundenplans und die befristete Änderung der Stundentafel zur Sicherstellung von Unterricht sind möglich. Die Eltern werden bei einem langfristigen Ausfall einer Lehrkraft selbstverständlich durch die Schulleitung informiert.

Regelung des Vertretungsunterricht

Organisatorische Regelungen:

  • Die Lehrkräfte melden sich, wenn möglich, am Abend zuvor beim Schulleiter oder seinem Vertreter krank.

  • Tritt eine unverhoffte Krankheit oder ein sonstiger unvorhergesehener Zwischenfall ein, so melden sich die Betroffenen morgens zwischen 06.00 und 07.00 Uhr bei den vorgenannten Personen ab.

  • Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sollte so schnell wie möglich mitgeteilt werden.

  • Durch den recht frühen Dienstbeginn des Stellvertreters und des Schulleiters (ca.07.15 h) hängt zu Unterrichtsbeginn um 07.45 Uhr ein gültiger Vertretungsplan im Lehrerzimmer aus.

  • Alle Kollegen und Kolleginnen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand der Vertretungsplanung (weiße Tafel im Lehrerzimmer).

  • Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildungen, Klassenfahrten oder sonstigen Beurlaubungen) stellt die zu vertretende Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur Verfügung, auf die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen können und mit denen selbstständiges Arbeiten der Klasse (je nach Klassenstufe) möglich ist. 

  • Bei Erkrankungen ist es hilfreich, wenn die erkrankten Kolleg/en/innen Hinweise für den zu vertretenden Unterricht geben (so weit möglich).

Inhaltliche Regelungen:

  • Der Unterricht  in einem bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben der ausfallenden Lehrkraft weitergeführt werden (s. o.)

  • Kann in der Vertretungsstunde der Fachunterricht nicht fortgeführt werden, sollen Grundkompetenzen für das entsprechende Fach oder die entsprechende Klassenstufe geübt werden.

  • Der Vertretungsunterricht mit dem entsprechenden Thema muss mit dem Hinweis „Vertretung“ ins Klassenbuch eingetragen werden.

 

Bergstr. 6-8 - 37434 Bilshausen - Tel.: 055 28/ 13 35