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Vertretungskonzept der Grundschule
Bilshausen |
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Der Vertretungsunterricht
ist Bestandteil des schulischen Alltags. Durch
Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten,
Projekte etc. fallen Vertretungen an und diese müssen
organisiert werden. Das verlangt ein besonderes Maß an
Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und
gerade deswegen , müssen Regelungen für den
Vertretungsunterricht getroffen werden. |
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Ziele des
Vertretungskonzeptes |
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Ziel ist die Qualität und
die Kontinuität des Unterrichts so weit wie möglich zu
erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen
zu lassen.
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Das Konzept soll
Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und
Berechenbarkeit für Kollegium und Eltern schaffen.
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Grundsätze des
Vertretungsunterrichts |
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Vertretungsunterricht ist
grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch
Fachunterricht.
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Hausaufgabenbetreuung ist
kein Vertretungsunterricht.
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In unserer Vollen
Halbtagschule wird alles vertreten. Der tägliche
Unterricht beträgt
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5 bzw. 6 Stunden. Um in
Extremsituationen allzu große Belastungen zu
vermeiden, kann in unserer verbleibenden 8. Klasse
ausnahmsweise einmal die 6. Stunde entfallen.
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Die Mehrarbeit und
Belastung, die durch Vertretungsunterricht und
zusätzliche Aufsichten verursacht werden, sollen auf
das notwendige Maß beschränkt werden.
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Eine ausgewogene
Jahresbelastung für den Vertretungsunterricht
entsprechend dem Umfang der Unterrichtsverpflichtung
der Kollegen und Kolleginnen wird angestrebt.
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Die Mehrarbeitsverordnung
ist bekannt, muss aber bei uns nicht angewendet
werden. Im kollegialen Einvernehmen konnten bisher,
zur Zufriedenheit aller, angefallene Mehrstunden
ausgeglichen werden.
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Referendare werden nach
Möglichkeit nicht zu Vertretungen herangezogen. Sie
können aber nach jeweiliger Rücksprache zu
kurzfristigen Vertretungen und in Notsituationen
eingesetzt werden.
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Der Schulleiter wird bei
Abwesenheit vom Stellvertreter, Herrn Ralph Mahler,
vertreten. Herr Mahler ist mit allen
Büroangelegenheiten vertraut. Bei Abwesenheit von
Schulleiter und Stellvertreter ist Herr Karl Rainer
Görth der Verantwortliche.
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Formen von
Vertretungsunterricht |
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Stunden- bzw tageweiser
Vertretungsunterricht
Kurzfristiger Ausfall von
Lehrkräften (max. 2 Wochen)
Folgende Rangfolge wird
ansonsten generell bei Vertretungen beachtet:
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Vertretungen durch
Lehrkräfte, die in der jeweiligen Klasse unterrichten,
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Vertretungen durch einen
entsprechenden Fachlehrer,
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allgemeine Vertretung
(weder klassen- noch fachbezogen).
Langfristiger Ausfall von
Lehrkräften
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Der längerfristige Ausfall
von Lehrkräften soll zukünftig über einzustellende
Feuerwehrlehrkräfte erfolgen. Erfahrungen damit liegen
noch nicht vor, allerdings hat die Vergangenheit
gezeigt, dass wir als Schule in solchen Fällen
weitgehend auf uns allein gestellt waren.
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Die Anpassung des
Stundenplans und die befristete Änderung der
Stundentafel zur Sicherstellung von Unterricht sind
möglich. Die Eltern werden bei einem langfristigen
Ausfall einer Lehrkraft selbstverständlich durch die
Schulleitung informiert.
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Regelung des
Vertretungsunterricht |
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Organisatorische
Regelungen: |
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Die Lehrkräfte melden
sich, wenn möglich, am Abend zuvor beim Schulleiter
oder seinem Vertreter krank.
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Tritt eine unverhoffte
Krankheit oder ein sonstiger unvorhergesehener
Zwischenfall ein, so melden sich die Betroffenen
morgens zwischen 06.00 und 07.00 Uhr bei den
vorgenannten Personen ab.
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Die voraussichtliche Dauer
der Abwesenheit sollte so schnell wie möglich
mitgeteilt werden.
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Durch den recht frühen
Dienstbeginn des Stellvertreters und des Schulleiters
(ca.07.15 h) hängt zu Unterrichtsbeginn um 07.45 Uhr
ein gültiger Vertretungsplan im Lehrerzimmer aus.
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Alle Kollegen und
Kolleginnen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis vom Stand
der Vertretungsplanung (weiße Tafel im Lehrerzimmer).
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Bei vorhersehbaren
Vertretungen (Fortbildungen, Klassenfahrten oder
sonstigen Beurlaubungen) stellt die zu vertretende
Lehrkraft in Absprache mit der Schulleitung
Planungsunterlagen/Material für den Unterricht zur
Verfügung, auf die Vertretungslehrkräfte zurückgreifen
können und mit denen selbstständiges Arbeiten der
Klasse (je nach Klassenstufe) möglich ist.
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Bei Erkrankungen ist es
hilfreich, wenn die erkrankten Kolleg/en/innen
Hinweise für den zu vertretenden Unterricht geben (so
weit möglich).
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Inhaltliche Regelungen: |
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Der Unterricht in einem
bestimmten Fach soll, wenn möglich, nach den Vorgaben
der ausfallenden Lehrkraft weitergeführt werden (s.
o.)
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Kann in der
Vertretungsstunde der Fachunterricht nicht fortgeführt
werden, sollen Grundkompetenzen für das entsprechende
Fach oder die entsprechende Klassenstufe geübt werden.
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Der Vertretungsunterricht
mit dem entsprechenden Thema muss mit dem Hinweis
„Vertretung“ ins Klassenbuch eingetragen werden.
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