|
Förderverein der Grundschule Bilshausen |
| |
Seit geraumer Zeit besteht in der
Gemeinde Bilshausen die Initiative „Runder Familientisch“ mit der
Zielsetzung, familienpolitische Themen zu erörtern.
Aus diesem Kreis wurde der Wunsch nach
einer Nachmittagsbetreuung für Kinder im Kindergarten- bzw.
Grundschulalter erhoben. |
|
|
|
| |
Nicht nur um hierfür die rechtlichen
und trägerschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde der
Förderverein der Grundschule Bilshausen am 26.04.2007 gegründet.
|
|
|
|
| |
Zweck des Fördervereins ist die
ideelle und materielle Förderung der pädagogischen Arbeit an der
Schule Bilshausen.
Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig, er
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. |
| |
|
| |
Mitglieder des Vereins können
natürliche und juristische Personen sowie alle Vereinigungen
werden die bereit sind, die Ziele des Vereins zu fördern.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt
derzeit 12,-€ |
| |
|
| |
Der Vorstand des Fördervereins hat
zurzeit folgende Zusammensetzung: |
| |
|
1. Vorsitzende |
Frau Kathrin Lienig |
|
2. Vorsitzender |
Herr Frank Priemer |
|
Schriftführerin |
Frau Susanne Müller |
|
Kassenführerin |
Frau Stefanie Beck |
|
Beisitzerinnen |
Frau Carola Reschke |
|
|
Frau Stefanie Otto |
|
| |
|
| |
Konzept zur Nachmittagsbetreuung für die
Grundschule Bilshausen |
| |
|
| |
In den letzten Jahren ist die
Ganztagsbetreuung von Schulkindern zunehmend zu einem zentralen
bildungspolitischen Thema geworden. Im Bereich der Sekundarstufe I
wird dieses Bildungs- und Betreuungsangebot überwiegend von den
Schulen, z. B. in Form von offenen Ganztagsschulen abgedeckt. Im
Bereich der Betreuung von Grundschulkindern, findet man neben den
klassischen Hortmodellen auch immer häufiger Modelle, in denen
Fördervereine oder Elternverbände eine eigenverantwortliche
Betreuung der Kinder z. B. in der Schule oder im Kindergarten
organisieren.
Aufgrund der verschiedenen
Modellvarianten, die sich deutlich sowohl hinsichtlich der
strukturell- rechtlichen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung
stehenden finanziellen und personellen Ressourcen als auch der
Freiwilligkeit bzw.
Verbindlichkeit des Angebotes, der
ihnen zugrunde liegenden pädagogischen Konzepte und der
beteiligten Partner unterscheiden, ist es unumgänglich, ein
individuelles Konzept aufbauend auf die Bedürfnisse der Eltern und
Kinder, der finanziellen und personellen Ressourcen sowie der
regionalen Besonderheiten zu erarbeiten und in regelmäßigen
Abständen zu überarbeiten und anzupassen. Auf den genannten
Grundlagen, den rechtlichen Bestimmungen sowie den gängigen
pädagogischen Richtlinien der Ganztagsbetreuung wurde für die
Initiative „Runder Familientisch Bilshausen" ein Konzept zur
Betreuung von Grundschulkindern erstellt. |
| |
|
| |
Bedarfsanalyse |
| |
Die Gemeinde Bilshausen liegt im
Landkreis Göttingen (Südniedersachsen) und ist eine
Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Gieboldehausen. Bilshausen hat
ca.
2400 Einwohner, wovon ca. 257
Schulkinder im Alter von 6 - 14 Jahre sind.
In Bilshausen gibt es einen
Kindergarten sowie eine Grundschule. Um eine Hauptschule, Realschule
oder ein Gymnasium zu besuchen, müssen die Kinder und Jugendlichen
in die angrenzenden größeren Ortschaften fahren.
Im Rahmen der Initiative der
Bundesregierung „Bündnis für Familie" wurde im Jahr 2006 der
„Runde Familientisch Bilshausen" ins Leben gerufen. Ziel der
Initiative ist es, Bilshausen interessanter für Familien zu
machen. Im Rahmen der Treffen des „Runden Familientisches
Bilshausen" wurde deutlich, dass es einen Bedarf an einer
verlässlichen Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder bei den
Eltern gibt. Um diesen Bedarf genauer zu analysieren, wurde im
Herbst 2006 eine Elternbefragung durch die Grundschule
Bilshausen durchgeführt. Nach Auswertung dieser Befragung wurde
deutlich, dass z. Zt. ca. 20 Eltern an einer Nachmittagsbetreuung
interessiert sind. Die Eltern wünschen sich neben einer
Hausaufgabenbetreuung auch unterschiedliche Angebote im
Freizeitbereich für ihre Kinder. Erfahrungsgemäß kann man
allerdings davon ausgehen, dass zu Beginn weniger Kinder
tatsächlich angemeldet werden, so dass das Konzept vorerst an die
Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen des KiTaG und der 1.
DVO-KiTaG angepasst ist.
Vor der endgültigen Umsetzung des
Konzeptes ist es angedacht nochmals eine Bedarfserhebung, unter
Angabe des Elternbeitrages, durchzuführen. |
| |
|
| |
Gesetzliche und Strukturelle Grundlagen |
| |
Das Konzept beruht auf den
gesetzlichen Grundlagen des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG2)
sowie der Verordnung über Mindestanforderungen an
Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG) |
| |
|
| |
Trägerschaft
Die Trägerschaft wird vom Förderverein
der Grundschule Bilshausen übernommen. |
| |
|
| |
Räumlichkeiten
Die Grundschule Bilshausen stellt für
die Nachmittagsbetreuung 2 ungenutzte Klassenräume, die Küche, die
Sanitärbereiche, nach Verfügbarkeit die Schulturnhalle sowie die
Außen- und Innenspielflächen zur Verfügung.
Ein Raum wird als Hausaufgabenraum und
für besondere Angebote genutzt. Der andere Raum dient als
Aufenthalts- und Ruheraum für die Kinder.
Die laufenden Betriebskosten für die
Räumlichkeiten werden von der Samtgemeinde Gieboldehausen als
Schulträger übernommen. |
| |
|
| |
Personal
Eine päd. Fachkraft wird als Leitung
der Gruppe eingestellt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20
Stunden. Die Arbeitszeit gliedert sich in 15 Betreuungs- und 5
Verfügungsstunden. Die Leitung ist neben der Planung und
Durchführung der Nachmittagsbetreuung auch für die Koordination
der Kooperationspartner im Bereich der Freizeitgestaltung und
Hausaufgabenbetreuung zuständig.
Eine zweite Betreuungskraft wird für
die überwiegende Betreuungszeit aus dem Kreis der ehrenamtlichen
Mitarbeiter/Innen gestellt. Für die übrige Öffnungszeit besteht
eine Rufbereitschaft. Der Einsatz der zweiten Betreuungskraft wird
von der Leiterin koordiniert.
Die Jugendreferentin der Samtgemeinde
Gieboldehausen steht den Mitarbeitern der Nachmittagsbetreuung
unterstützend und beratend zur Seite und kann im Bedarfsfall die
Koordination der Kooperationspartner übernehmen. |
| |
|
| |
Art, Umfang und Dauer der Betreuung
Die Nachmittagsbetreuung erfolgt an
Schultagen im Anschluss an den Unterricht von 13:00 - 16:00 Uhr.
An schulfreien Tagen und in den Ferien findet keine Betreuung
statt.
Die Betreuung beginnt mit einem
gemeinsamen Mittagessen. Im Anschluss an das Essen und den
Tischdienst, gegen 14:00 Uhr, erfolgt die Hausaufgabenbetreuung.
In der Zeit von 15:00 - 16:00 Uhr
werden wechselnde Aktivitäten angeboten.
Um an der Betreuung teilnehmen zu
können, ist eine verbindliche Anmeldung jeweils gültig für ein
Schulhalbjahr erforderlich.
Sollte ein Kind einmal nicht an der
Betreuung teilnehmen können (Arztbesuch, Geburtstagsfeier o. ä)
ist die Leitung im Vorfeld zu informieren. Für die Tage, an denen
das Kind rechtzeitig abgemeldet wurde, entfällt die Zahlung des
Essensgeldes. |
| |
|
| |
Zielgruppen
Das Betreuungsangebot richtet sich an
Schulkinder der 1. - 4. Jahrgangsstufe, die in der Regel die
Grundschule Bilshausen besuchen und einen Bedarf an
einer regelmäßigen Nachmittagsbetreuung außerhalb der Schule
haben. |
| |
|
| |
Finanzielle Voraussetzungen
Die Kosten für die
Nachmittagsbetreuung kann man in einmalige Investitionskosten und
laufende Kosten unterteilen. |
| |
|
| |
Einmalige Investitionskosten
Da die Räumlichkeiten vorhanden sind
und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, können die einmaligen
Investitionskosten so gering wie möglich gehalten werden.
Notwendigerweise müssen nur Kosten für die Inneneinrichtung des
Betreuungsraumes (z. B. Einrichtung einer Ruheecke) und die
Materialbeschaffung bei der Aufstellung der Gesamtfinanzierung
bedacht werden. Die tatsächlich entstehenden Investitionskosten
können an dieser Stelle nicht abgeschätzt werden. |
| |
|
| |
Laufende Kosten
Die laufenden Kosten lassen sich in
folgende Posten unterteilen:
Personalkosten in Höhe von 520,00 Euro
pro Monat
Betriebskosten: werden vom Schulträger
übernommen.
Daraus ergibt sich ein kalkulierter
Betrag in Höhe von 520,00 Euro monatliche laufende Kosten, zzgl.
Essenskosten (z. Zt. 2,50 Euro pro Mahlzeit pro Tag). |
| |
|
| |
Elternbeiträge
Da es sich beim Träger der
Nachmittagsbetreuung um einen gemeinnützigen Verein handelt,
sollten die Elternbeiträge die laufenden Kosten und die gesamten
Essenskosten größtenteils abdecken. Sozial schwache Eltern können
einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt des Landkreises
Göttingen stellen.
Geht man vom kalkulierten Betrag aus,
ergibt sich bei einer Belegung von 10 Kindern ein Elternbeitrag
von 52,00 € pro Monat zzgl. 42,00 Euro Essensgeld (bei 20
Schultagen).
Damit würde man im Kreisdurchschnitt
im unteren Bereich der Elternbeiträge liegen. |
| |
|
| |
Pädagogische Richtlinien
Die Nachmittagsbetreuung ist
keinesfalls ein Lerninstitut und ersetzt nicht die professionelle
Förderung bei Lernstörungen und Schulproblemen. Sie ist auch keine
Weiterführung des Schulvormittags, sondern dient neben der
Hausaufgabenbetreuung auch der Entspannung, dem Sport und dem
freien und organisierten Spiel. Den Kindern sollen Ich-Kompetenz
(Selbstbewusstsein und Selbsterkenntnis), Sozialkompetenz
(positives Zusammenleben mit anderen) und Sachkompetenz (Urteil
fällen können, Standpunkt einnehmen können) vermittelt werden.
Neben dem freien Spiel mit Freunden, der kreativen Betätigung und
des Ausruhens, sollen organisierte Spiele vor allem das
Miteinander und Zusammenleben der Kinder gestalten. Es wird Wert
auf einen gewaltfreien, höflichen und hilfsbereiten Umgang der
Kinder untereinander gelegt.
Der Kontakt mit den Eltern ist
notwendig, wenn die Betreuung gelingen soll.
Da die Eltern ihre Kinder nicht in die
Betreuung bringen oder auch nicht zwangsläufig abholen, muss der
Kontakt mit den Eltern organisiert werden.
In diesem Zusammenhang soll für alle
Kinder, die in der Betreuung sind, ein Heft angeschafft werden, in
welches die Betreuerinnen und auch die Eltern Besonderheiten und
Auffälligkeiten eintragen können.
Bei Bedarf kann die Leitung ein
Gespräch mit den Eltern anregen.
In Ausnahmefällen kann die Leitung in
Absprache mit dem Träger den Ausschluss eines Kindes anregen.
Solche Ausnahmefälle sind:
-
mangelnde Eingliederungsfähigkeit in
die Gruppe,
-
mangelnde Unterstützung seitens der
Eltern,
-
Nichtbezahlung des Monatsbeitrags,
-
stark verhaltensauffällige Kinder
mit einem speziellen Bedarf an pädagogischer, psychologischer
und/oder medizinischer Betreuung.
Auf diese Möglichkeit des Ausschlusses
werden die Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes ausdrücklich
hingewiesen. |
| |
|
| |
Die Grundelemente der
Nachtmittagsbetreuung für Grundschulkinder
Zu den Standardangeboten bei der
Nachmittagsbetreuung zählen ein Mittagstisch
inkl. Mittagsbetreuung, die
Hausausgabenbetreuung sowie verschiedene Freizeitangebote. |
| |
|
| |
Mittagstisch
Die garantierte Versorgung der
Schülerinnen mit einer warmen Mahlzeit ist eines der Grundelemente
der Nachmittagsbetreuung. Im Rahmen der konzeptionellen
Überlegungen wurden verschieden Essensmodelle durchgesprochen. Die
Frischkostzubereitung scheint wegen den strengen hygienischen
Auflagen sowie dem zusätzlichen personellen Aufwand wie die
Zubereitung von angelieferter Tiefkühlkost als nicht sinnvoll.
Folgendes Modell soll bei der
Betreuung umgesetzt werden:
Das gemeinsame Essen findet gegen
13:00 Uhr statt. Das Essen wird von einer Firma aus der Umgebung
bereits fertig portioniert angeliefert. Aus der Schulküche wird
lediglich Besteck benötigt. Getränke bekommen die Kinder in der
Regel von zu Hause mit. Zusätzliche Getränke werden in der Gruppe
für den Bedarfsfall vorgehalten. Die päd. Fachkraft ist für die
Essensausgabe verantwortlich und begeht gemeinsam mit den Kindern
die Mahlzeit.
Dadurch ergibt sich die Möglichkeit,
gemeinsam mit den Kindern Gespräche über den Vormittag zu führen.
Im Anschluss an das Essen räumt jedes Kind seinen Platz auf.
Der eingeteilte Tischdienst ist dafür
zuständig die benutzten Gegenstände in die Schulküche zu bringen
und die Tische abzuwischen.
Der Tischdienst wird zu Beginn der
Woche eingeteilt und schriftlich festgehalten, so dass jedes Kind
einmal an der Reihe ist. |
| |
|
| |
Hausaufgabenbetreuung
Die Hausaufgabenbetreuung ist ein
weiteres Grundelement der Nachmittagsbetreuung. Nach dem
Mittagessen haben die Kinder bis ca. 15:00 Uhr Zeit, ihre
Hausaufgaben eigenständig zu erledigen. Sollten die Kinder Fragen
haben oder Hilfestellung benötigen ist die päd. Fachkraft
ansprechbar. Die Hausaufgabenbetreuung ist eine Art
unterstützendes Betreuungsangebot. Die Mitarbeiter sind keine
Nachhilfelehrer sondern vielmehr Ansprechpartner und vermitteln
den Kindern Hilfe zur Selbsthilfe, um die Eigenständigkeit und
Eigenverantwortung zu fördern. Die Verantwortung für die
Stimmigkeit und Vollständigkeit der Hausaufgaben soll bei den
Schülerinnen und Eltern bleiben.
Besonderheiten und Vorkommnisse werden
zur Information für die Eltern im
Betreuungsheft der Kinder vermerkt und
mit Unterschrift versehen. |
| |
|
| |
Freizeitangebote
In der Zeit von 15:00 - 16:00 Uhr
werden den Kindern verschiedene Freizeitaktivitäten angeboten.
Geplant ist es, verschiedene Aktivitäten durch externe
ehrenamtliche Mitarbeiter anzubieten, z. B. steht mehrmals die
Woche die Schulturnhalle zur Verfügung. Für die Koordination der
Freizeitangebote ist die Leitung verantwortlich.
Bei der Planung und Organisation
der Angebote ist darauf zu achten, dass der im Folgenden
erläuterte Bildungsauftrag in allen relevanten Bereichen erfüllt
wird: |
| |
|
| |
Sprache
Die Kinder sollen in ihrer
sprachlichen Entwicklung gefördert werden, z. B. durch
Leseangebote oder auf Sprache aufbauende Spiele. |
| |
|
| |
Wahrnehmungserfahrungen
Bei der Planung der Angebote ist
darauf zu achten, dass die Körper- und Sinneswahrnehmung der
Kinder gefördert wird, z.B. in Form von Bewegungsangeboten oder
Entspannungsübungen. Zusätzliche körperliche Erfahrungen nehmen
die Kinder auch durch das Spielen auf dem Außengelände oder bei
Ausflügen auf. Durch das Erkennen der eigenen Grenzen erfahren die
Kinder ihre natürlichen Kräfte und Ressourcen und können sie
ausbauen. |
| |
|
| |
Kreativität, Phantasie
Durch die Kreativität und die
Phantasie, die bei der Durchführung von Bastelangeboten u.ä von
den Kindern gefordert wird, entwickeln sich die Kinder weiter und
lernen neue Materialien und Techniken kennen. Bei der Planung der
Kreativangebote ist darauf zu achten, dass die Kinder das Material
sowohl nach Anleitung als auch nach eigener Kreativität oder
Phantasie nutzen. |
| |
|
| |
Körpererfahrung
Durch Angebote in der Schulturnhalle
und auf der Außenspielfläche wird den Kindern die Möglichkeit
geboten, ihren natürlichen Bewegungsdrang auszuleben. Es ist
darauf zu achten, den Kindern Herausforderungen zu bieten die es
ihnen ermöglichen, ihre Kräfte einzuschätzen und neu messen zu
können. |
| |
|
| |
Lern- und Sinnzusammenhänge
Es ist darauf zu achten, dass den
Kindern möglichst vielschichtige Angebote zur Verfügung gestellt
werden die es ihnen ermöglichen, Zusammenhänge zu erforschen, zu
entdecken und zu vertiefen. |
| |
|
| |
Grob- und Feinmotorik
Den Kindern werden durch verschiedene
Bewegungsangebote Anregungen gegeben, mit dem Ziel, ihre Motorik
zu schulen. |
| |
|
| |
Emotionale Bildung
Den Kindern soll ihre emotionale
Entwicklung erleichtert werden. Sie sollen Möglichkeiten erhalten,
ihre Gefühle auszudrücken |
| |
|
| |
Bezug zur sachlichen Umwelt
Durch kleine Aufgaben im täglichen
Ablauf der Einrichtung erhalten die Kinder den Bezug zu den im
täglichen Gebrauch befindlichen Dingen. Die Umwelt soll
spielerisch entdeckt werden und die Zusammenhänge grundlegend
erlernt werden.
Die Zusammenhänge sollen in Gesprächen
erläutert oder körperlich erfahren werden. |
| |
|
| |
Soziale Beziehungen
Der Gruppenzusammenhalt soll gefördert
werden. Im Mittelpunkt steht die Integration einzelner. Den
Kindern soll vermittelt werden, dass eine Gruppe von den
Beziehungen der einzelnen Gruppenmitglieder abhängig ist. Die
Beziehung zu den päd. Mitarbeitern soll partnerschaftlich sein,
allerdings sind diese die Autoritäten in der Einrichtung. Der
Umgang miteinander soll demokratisch sein.
Auseinandersetzungen und Konflikte
werden nach Möglichkeit in Gesprächen gelöst. |
| |
|
| |
Hilfe zur Selbsthilfe
Den Kindern soll vermittelt werden,
dass sie sich selber helfen können, in dem sie andere fragen und
um Hilfe bitten. |
| |
|
| |
Weiterführende Angebote
Die Kinder sollen die Möglichkeit
erhalten, ihren Horizont zu erweitern.
Entsprechende Angebote und Anregungen
können z. B. in Form von Projekten angeboten werden. |
| |
|
| |
Umsetzung der Pädagogischen
Richtlinien
Die Pädagogischen Richtlinien sollen
unter Berücksichtigung des erläuterten Bildungsauftrages umgesetzt
werden. Notwendig ist hiefür zum einen der bereits mehrfach
beschriebene strukturierte Tagesablauf und zum anderen eine gute
Organisation und Koordination des Freizeitangebotes und des
Einsatzes der ehrenamtlichen Helfer. |
| |
|
| |
Zielsetzungen der pädagogischen
Richtlinien
Die Kinder sollen in der
Nachmittagsbetreuung einen Ort des Vertrauens und der Geborgenheit
finden. Es ist wichtig, dass die Kinder sich wohl fühlen und ihre
Eltern sie sicher aufgehoben wissen. Durch die Umsetzung der
Grundelemente der Nachmittagsbetreuung werden die Kinder gefördert
und gefordert. Es wird ihnen Möglichkeit gegeben sich zu entfalten
und zu entwickeln. Gruppenfähigkeit und soziales Empfinden soll
den Kindern helfen, ihren Weg zum Erwachsenwerden sicherer zu
gehen und ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln. |
| |
|