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Förderverein der Grundschule Bilshausen

 

Seit geraumer Zeit besteht in der Gemeinde Bilshausen die Initiative „Runder Familientisch“ mit der Zielsetzung, familienpolitische Themen zu erörtern.

Aus diesem Kreis wurde der Wunsch nach einer Nachmittagsbetreuung für Kinder im Kindergarten- bzw. Grundschulalter erhoben.

   
 

Nicht nur um hierfür die rechtlichen und trägerschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen, wurde der Förderverein der Grundschule Bilshausen am 26.04.2007 gegründet.

   
 

Zweck des Fördervereins ist die ideelle und materielle Förderung der pädagogischen Arbeit an der Schule Bilshausen.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

   
 

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie alle Vereinigungen werden die bereit sind, die Ziele des Vereins zu fördern.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 12,-€

   
 

Der Vorstand des Fördervereins hat zurzeit folgende Zusammensetzung:

 

1. Vorsitzende

Frau Kathrin Lienig

2. Vorsitzender

Herr  Frank Priemer

Schriftführerin

Frau Susanne Müller

Kassenführerin

Frau Stefanie Beck

Beisitzerinnen

Frau Carola Reschke

 

Frau Stefanie Otto

   
 

Konzept zur Nachmittagsbetreuung für die Grundschule Bilshausen

   
 

In den letzten Jahren ist die Ganztagsbetreuung von Schulkindern zunehmend zu einem zentralen bildungspolitischen Thema geworden. Im Bereich der Sekundarstufe I wird dieses Bildungs- und Betreuungsangebot überwiegend von den Schulen, z. B. in Form von offenen Ganztagsschulen abgedeckt. Im Bereich der Betreuung von Grundschulkindern, findet man neben den klassischen Hortmodellen auch immer häufiger  Modelle, in denen Fördervereine oder Elternverbände  eine eigenverantwortliche Betreuung der Kinder z. B. in der Schule oder im Kindergarten organisieren.

Aufgrund der verschiedenen Modellvarianten, die sich deutlich sowohl hinsichtlich der strukturell- rechtlichen Rahmenbedingungen und der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen als auch der Freiwilligkeit bzw.

Verbindlichkeit des Angebotes, der ihnen zugrunde liegenden pädagogischen Konzepte und der beteiligten Partner unterscheiden, ist es unumgänglich, ein individuelles Konzept aufbauend auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder, der finanziellen und personellen Ressourcen sowie der regionalen Besonderheiten zu erarbeiten und in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten und anzupassen. Auf den genannten Grundlagen, den rechtlichen Bestimmungen sowie den gängigen pädagogischen Richtlinien der Ganztagsbetreuung wurde für die Initiative „Runder Familientisch Bilshausen" ein Konzept zur Betreuung von Grundschulkindern erstellt.

   
 

Bedarfsanalyse

 

Die Gemeinde Bilshausen liegt im Landkreis Göttingen (Südniedersachsen) und ist eine Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Gieboldehausen. Bilshausen hat ca.

2400 Einwohner, wovon ca. 257 Schulkinder im Alter von 6 - 14 Jahre sind.

In Bilshausen gibt es einen Kindergarten sowie eine Grundschule. Um eine Hauptschule, Realschule oder ein Gymnasium zu besuchen, müssen die Kinder und Jugendlichen in die angrenzenden größeren Ortschaften fahren.

Im Rahmen der Initiative der Bundesregierung „Bündnis für Familie" wurde im Jahr 2006 der „Runde Familientisch Bilshausen" ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, Bilshausen interessanter für Familien zu machen. Im Rahmen der Treffen des „Runden Familientisches Bilshausen" wurde deutlich, dass es einen Bedarf an einer verlässlichen Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder bei den Eltern gibt. Um diesen Bedarf genauer zu analysieren, wurde im Herbst 2006 eine Elternbefragung durch die Grundschule Bilshausen durchgeführt. Nach Auswertung dieser Befragung wurde deutlich, dass z. Zt. ca. 20 Eltern an einer Nachmittagsbetreuung interessiert sind. Die Eltern wünschen sich neben einer Hausaufgabenbetreuung auch unterschiedliche Angebote im Freizeitbereich für ihre Kinder. Erfahrungsgemäß kann man allerdings davon ausgehen, dass zu Beginn weniger Kinder tatsächlich angemeldet werden, so dass das Konzept vorerst an die Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen des KiTaG und der 1. DVO-KiTaG angepasst ist.

Vor der endgültigen Umsetzung des Konzeptes ist es angedacht nochmals eine Bedarfserhebung, unter Angabe des Elternbeitrages, durchzuführen.

   
 

Gesetzliche und Strukturelle Grundlagen

 

Das Konzept beruht auf den gesetzlichen Grundlagen des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG2) sowie der Verordnung über Mindestanforderungen an Kindertagesstätten (1. DVO-KiTaG)

   
 

Trägerschaft

Die Trägerschaft wird vom Förderverein der Grundschule Bilshausen übernommen.

   
 

Räumlichkeiten

Die Grundschule Bilshausen stellt für die Nachmittagsbetreuung 2 ungenutzte Klassenräume, die Küche, die Sanitärbereiche, nach Verfügbarkeit die Schulturnhalle sowie die Außen- und Innenspielflächen zur Verfügung.

Ein Raum wird als Hausaufgabenraum und für besondere Angebote genutzt. Der andere Raum dient als Aufenthalts- und Ruheraum für die Kinder.

Die laufenden Betriebskosten für die Räumlichkeiten werden von der Samtgemeinde Gieboldehausen als Schulträger übernommen.

   
 

Personal

Eine päd. Fachkraft wird als Leitung der Gruppe eingestellt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Die Arbeitszeit gliedert sich in 15 Betreuungs- und 5 Verfügungsstunden. Die Leitung ist neben der Planung und Durchführung der Nachmittagsbetreuung auch für die Koordination der Kooperationspartner im Bereich der Freizeitgestaltung und Hausaufgabenbetreuung zuständig.

Eine zweite Betreuungskraft wird für die überwiegende Betreuungszeit aus dem Kreis der ehrenamtlichen Mitarbeiter/Innen gestellt. Für die übrige Öffnungszeit besteht eine Rufbereitschaft. Der Einsatz der zweiten Betreuungskraft wird von der Leiterin koordiniert.

Die Jugendreferentin der Samtgemeinde Gieboldehausen steht den Mitarbeitern der Nachmittagsbetreuung unterstützend und beratend zur Seite und kann im Bedarfsfall die Koordination der Kooperationspartner übernehmen.

   
 

Art, Umfang und Dauer der Betreuung

Die Nachmittagsbetreuung erfolgt an Schultagen im Anschluss an den Unterricht von 13:00 - 16:00 Uhr. An schulfreien Tagen und in den Ferien findet keine Betreuung statt.

Die Betreuung beginnt mit einem gemeinsamen Mittagessen. Im Anschluss an das Essen und den Tischdienst, gegen 14:00 Uhr, erfolgt die Hausaufgabenbetreuung.

In der Zeit von 15:00 - 16:00 Uhr werden wechselnde Aktivitäten angeboten.

Um an der Betreuung teilnehmen zu können, ist eine verbindliche Anmeldung jeweils gültig für ein Schulhalbjahr erforderlich.

Sollte ein Kind einmal nicht an der Betreuung teilnehmen können (Arztbesuch, Geburtstagsfeier o. ä) ist die Leitung im Vorfeld zu informieren. Für die Tage, an denen das Kind rechtzeitig abgemeldet wurde, entfällt die Zahlung des Essensgeldes.

   
 

Zielgruppen

Das Betreuungsangebot richtet sich an Schulkinder der 1. - 4. Jahrgangsstufe, die in der Regel die Grundschule Bilshausen besuchen und einen Bedarf an einer regelmäßigen Nachmittagsbetreuung außerhalb der Schule haben.

   
 

Finanzielle Voraussetzungen

Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung kann man in einmalige Investitionskosten und laufende Kosten unterteilen.

   
 

Einmalige Investitionskosten

Da die Räumlichkeiten vorhanden sind und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, können die einmaligen Investitionskosten so gering wie möglich gehalten werden. Notwendigerweise müssen nur Kosten für die Inneneinrichtung des Betreuungsraumes (z. B. Einrichtung einer Ruheecke) und die Materialbeschaffung bei der Aufstellung der Gesamtfinanzierung bedacht werden. Die tatsächlich entstehenden Investitionskosten können an dieser Stelle nicht abgeschätzt werden.

   
 

Laufende Kosten

Die laufenden Kosten lassen sich in folgende Posten unterteilen:

Personalkosten in Höhe von 520,00 Euro pro Monat

Betriebskosten: werden vom Schulträger übernommen.

Daraus ergibt sich ein kalkulierter Betrag in Höhe von 520,00 Euro monatliche laufende Kosten, zzgl. Essenskosten (z. Zt. 2,50 Euro pro Mahlzeit pro Tag).

   
 

Elternbeiträge

Da es sich beim Träger der Nachmittagsbetreuung um einen gemeinnützigen Verein handelt, sollten die Elternbeiträge die laufenden Kosten und die gesamten Essenskosten größtenteils abdecken. Sozial schwache Eltern können einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt des Landkreises Göttingen stellen.

Geht man vom kalkulierten Betrag aus, ergibt sich bei einer Belegung von 10 Kindern ein Elternbeitrag von 52,00 € pro Monat zzgl. 42,00 Euro Essensgeld (bei 20 Schultagen).

Damit würde man im Kreisdurchschnitt im unteren Bereich der Elternbeiträge liegen.

   
 

Pädagogische Richtlinien

Die Nachmittagsbetreuung ist keinesfalls ein Lerninstitut und ersetzt nicht die professionelle Förderung bei Lernstörungen und Schulproblemen. Sie ist auch keine Weiterführung des Schulvormittags, sondern dient neben der Hausaufgabenbetreuung auch der Entspannung, dem Sport und dem freien und organisierten Spiel. Den Kindern sollen Ich-Kompetenz (Selbstbewusstsein und Selbsterkenntnis), Sozialkompetenz (positives Zusammenleben mit anderen) und Sachkompetenz (Urteil fällen können, Standpunkt einnehmen können) vermittelt werden. Neben dem freien Spiel mit Freunden, der kreativen Betätigung und des Ausruhens, sollen organisierte Spiele vor allem das Miteinander und Zusammenleben der Kinder gestalten. Es wird Wert auf einen gewaltfreien, höflichen und hilfsbereiten Umgang der Kinder untereinander gelegt.

Der Kontakt mit den Eltern ist notwendig, wenn die Betreuung gelingen soll.

Da die Eltern ihre Kinder nicht in die Betreuung bringen oder auch nicht zwangsläufig abholen, muss der Kontakt mit den Eltern organisiert werden.

In diesem Zusammenhang soll für alle Kinder, die in der Betreuung sind, ein Heft angeschafft werden, in welches die Betreuerinnen und auch die Eltern Besonderheiten und Auffälligkeiten eintragen können.

Bei Bedarf kann die Leitung ein Gespräch mit den Eltern anregen.

In Ausnahmefällen kann die Leitung in Absprache mit dem Träger den Ausschluss eines Kindes anregen.

Solche Ausnahmefälle sind:

  • mangelnde Eingliederungsfähigkeit in die Gruppe,

  • mangelnde Unterstützung seitens der Eltern,

  • Nichtbezahlung des Monatsbeitrags,

  • stark verhaltensauffällige Kinder mit einem speziellen Bedarf an pädagogischer, psychologischer und/oder medizinischer Betreuung.

Auf diese Möglichkeit des Ausschlusses werden die Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes ausdrücklich hingewiesen.

   
 

Die Grundelemente der Nachtmittagsbetreuung für Grundschulkinder

Zu den Standardangeboten bei der Nachmittagsbetreuung zählen ein Mittagstisch

inkl. Mittagsbetreuung, die Hausausgabenbetreuung sowie verschiedene Freizeitangebote.

   
 

Mittagstisch

Die garantierte Versorgung der Schülerinnen mit einer warmen Mahlzeit ist eines der Grundelemente der Nachmittagsbetreuung. Im Rahmen der konzeptionellen Überlegungen wurden verschieden Essensmodelle durchgesprochen. Die Frischkostzubereitung scheint wegen den strengen hygienischen Auflagen sowie dem zusätzlichen personellen Aufwand wie die Zubereitung von angelieferter Tiefkühlkost als nicht sinnvoll.

 

Folgendes Modell soll bei der Betreuung umgesetzt werden:

Das gemeinsame Essen findet gegen 13:00 Uhr statt. Das Essen wird von einer Firma aus der Umgebung bereits fertig portioniert angeliefert. Aus der Schulküche wird lediglich Besteck benötigt. Getränke bekommen die Kinder in der Regel von zu Hause mit. Zusätzliche Getränke werden in der Gruppe für den Bedarfsfall vorgehalten. Die päd. Fachkraft ist für die Essensausgabe verantwortlich und begeht gemeinsam mit den Kindern die Mahlzeit.

Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, gemeinsam mit den Kindern Gespräche über den Vormittag zu führen. Im Anschluss an das Essen räumt jedes Kind seinen Platz auf.

Der eingeteilte Tischdienst ist dafür zuständig die benutzten Gegenstände in die Schulküche zu bringen und die Tische abzuwischen.

Der Tischdienst wird zu Beginn der Woche eingeteilt und schriftlich festgehalten, so dass jedes Kind einmal an der Reihe ist.

   
 

Hausaufgabenbetreuung

Die Hausaufgabenbetreuung ist ein weiteres Grundelement der Nachmittagsbetreuung. Nach dem Mittagessen haben die Kinder bis ca. 15:00 Uhr Zeit, ihre Hausaufgaben eigenständig zu erledigen. Sollten die Kinder Fragen haben oder Hilfestellung benötigen ist die päd. Fachkraft ansprechbar. Die Hausaufgabenbetreuung ist eine Art unterstützendes Betreuungsangebot. Die Mitarbeiter sind keine Nachhilfelehrer sondern vielmehr Ansprechpartner und vermitteln den Kindern Hilfe zur Selbsthilfe, um die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu fördern. Die Verantwortung für die Stimmigkeit und Vollständigkeit der Hausaufgaben soll bei den Schülerinnen und Eltern bleiben.

Besonderheiten und Vorkommnisse werden zur Information für die Eltern im

Betreuungsheft der Kinder vermerkt und mit Unterschrift versehen.

   
 

Freizeitangebote

In der Zeit von 15:00 - 16:00 Uhr werden den Kindern verschiedene Freizeitaktivitäten angeboten. Geplant ist es, verschiedene Aktivitäten durch externe ehrenamtliche Mitarbeiter anzubieten, z. B. steht mehrmals die Woche die Schulturnhalle zur Verfügung. Für die Koordination der Freizeitangebote ist die Leitung verantwortlich.

 

Bei der Planung und Organisation der Angebote ist darauf zu achten, dass der im Folgenden erläuterte Bildungsauftrag in allen relevanten Bereichen erfüllt wird:

   
 

Sprache

Die Kinder sollen in ihrer sprachlichen Entwicklung gefördert werden, z. B. durch Leseangebote oder auf Sprache aufbauende Spiele.

   
 

Wahrnehmungserfahrungen

Bei der Planung der Angebote ist darauf zu achten, dass die Körper- und Sinneswahrnehmung der Kinder gefördert wird, z.B. in Form von Bewegungsangeboten oder Entspannungsübungen. Zusätzliche körperliche Erfahrungen nehmen die Kinder auch durch das Spielen auf dem Außengelände oder bei Ausflügen auf. Durch das Erkennen der eigenen Grenzen erfahren die Kinder ihre natürlichen Kräfte und Ressourcen und können sie ausbauen.

   
 

Kreativität, Phantasie

Durch die Kreativität und die Phantasie, die bei der Durchführung von Bastelangeboten u.ä von den Kindern gefordert wird, entwickeln sich die Kinder weiter und lernen neue Materialien und Techniken kennen. Bei der Planung der Kreativangebote ist darauf zu achten, dass die Kinder das Material sowohl nach Anleitung als auch nach eigener Kreativität oder Phantasie nutzen.

   
 

Körpererfahrung

Durch Angebote in der Schulturnhalle und auf der Außenspielfläche wird den Kindern die Möglichkeit geboten, ihren natürlichen Bewegungsdrang auszuleben. Es ist darauf zu achten, den Kindern Herausforderungen zu bieten die es ihnen ermöglichen, ihre Kräfte einzuschätzen und neu messen zu können.

   
 

Lern- und Sinnzusammenhänge

Es ist darauf zu achten, dass den Kindern möglichst vielschichtige Angebote zur Verfügung gestellt werden die es ihnen ermöglichen, Zusammenhänge zu erforschen, zu entdecken und zu vertiefen.

   
 

Grob- und Feinmotorik

Den Kindern werden durch verschiedene Bewegungsangebote Anregungen gegeben, mit dem Ziel, ihre Motorik zu schulen.

   
 

Emotionale Bildung

Den Kindern soll ihre emotionale Entwicklung erleichtert werden. Sie sollen Möglichkeiten erhalten, ihre Gefühle auszudrücken

   
 

Bezug zur sachlichen Umwelt

Durch kleine Aufgaben im täglichen Ablauf der Einrichtung erhalten die Kinder den Bezug zu den im täglichen Gebrauch befindlichen Dingen. Die Umwelt soll spielerisch entdeckt werden und die Zusammenhänge grundlegend erlernt werden.

Die Zusammenhänge sollen in Gesprächen erläutert oder körperlich erfahren werden.

   
 

Soziale Beziehungen

Der Gruppenzusammenhalt soll gefördert werden. Im Mittelpunkt steht die Integration einzelner. Den Kindern soll vermittelt werden, dass eine Gruppe von den Beziehungen der einzelnen Gruppenmitglieder abhängig ist. Die Beziehung zu den päd. Mitarbeitern soll partnerschaftlich sein, allerdings sind diese die Autoritäten in der Einrichtung. Der Umgang miteinander soll demokratisch sein.

Auseinandersetzungen und Konflikte werden nach Möglichkeit in Gesprächen gelöst.

   
 

Hilfe zur Selbsthilfe

Den Kindern soll vermittelt werden, dass sie sich selber helfen können, in dem sie andere fragen und um Hilfe bitten.

   
 

Weiterführende Angebote

Die Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Horizont zu erweitern.

Entsprechende Angebote und Anregungen können z. B. in Form von Projekten angeboten werden.

   
 

Umsetzung der Pädagogischen Richtlinien

Die Pädagogischen Richtlinien sollen unter Berücksichtigung des erläuterten Bildungsauftrages umgesetzt werden. Notwendig ist hiefür zum einen der bereits mehrfach beschriebene strukturierte Tagesablauf und zum anderen eine gute Organisation und Koordination des Freizeitangebotes und des Einsatzes der ehrenamtlichen Helfer.

   
 

Zielsetzungen der pädagogischen Richtlinien

Die Kinder sollen in der Nachmittagsbetreuung einen Ort des Vertrauens und der Geborgenheit finden. Es ist wichtig, dass die Kinder sich wohl fühlen und ihre Eltern sie sicher aufgehoben wissen. Durch die Umsetzung der Grundelemente der Nachmittagsbetreuung werden die Kinder gefördert und gefordert. Es wird ihnen Möglichkeit gegeben sich zu entfalten und zu entwickeln. Gruppenfähigkeit und soziales Empfinden soll den Kindern helfen, ihren Weg zum Erwachsenwerden sicherer zu gehen und ein gesundes Selbstbewusstsein zu entwickeln.

   
 

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